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   OLG Stuttgart, 17.08.2021 - 10 U 423/20   

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https://dejure.org/2021,64597
OLG Stuttgart, 17.08.2021 - 10 U 423/20 (https://dejure.org/2021,64597)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.08.2021 - 10 U 423/20 (https://dejure.org/2021,64597)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. August 2021 - 10 U 423/20 (https://dejure.org/2021,64597)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 286 Abs 3 BGB, § 288 Abs 3 BGB vom 02.01.2002, § 641 Abs 1 BGB, § 642 Abs 1 BGB, § 649 Abs 1 BGB vom 23.10.2008
    Arbeitseinstellung bei Nachtragsstreitigkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ansprüche aus einem Bauvertrag Wirksamkeit einer fristlosen Vertragskündigung Fälligkeit eines Werklohnanspruchs Voraussetzungen eines Abrechnungsverhältnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachtragsstreitigkeiten berechtigen nicht zur Arbeitseinstellung!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachtragsstreitigkeiten berechtigen nicht zur Arbeitseinstellung! (IBR 2023, 61)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.05.1996 - VII ZR 140/95

    Zum Kündigungsrecht bei VOB/B -Vertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.08.2021 - 10 U 423/20
    Dies kommt in Betracht im Falle einer ernsthaften und endgültigen Verweigerung der Fortsetzung der Arbeiten oder wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für den Besteller unzumutbar ist (Senat aaO. Rn. 17; BGH, Urteil vom 23. Mai 1996 - VII ZR 140/95 -, juris Rn. 24; Urteil vom 12. Februar 2003 - X ZR 62/01 -, juris LS 3).

    Die Fristsetzung kann entbehrlich sein, wenn der Auftragnehmer die rechtzeitige Erfüllung seiner Vertragspflichten derart verzögert und das Vertrauen des Auftraggebers in eine fristgerechte Leistung so erschüttert, dass diesem ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist (BGH, Urteil vom 23. Mai 1996 - VII ZR 140/95, juris Rn. 26; Joussen/Vygen in Ingenstau/Korbion, VOB-Kommentar, 19. Aufl., § 8 Abs. 3 VOB/B Rn. 18).

    In Fällen einer schwerwiegenden Vertragsverletzung ist eine vorherige Fristsetzung und Kündigungsandrohung grundsätzlich nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 23. Mai 1996 - VII ZR 140/95, juris Rn. 24).

  • OLG Stuttgart, 28.04.2020 - 10 U 294/19

    Verzug des Auftragnehmers bei unberechtigter Arbeitseinstellung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.08.2021 - 10 U 423/20
    Dies führt unter den weiteren Voraussetzungen des § 5 Abs. 4 VOB/B zu einem Kündigungsrecht des Auftraggebers (vgl. Senat, Urteil vom 28. April 2020 - 10 U 294/19, juris Rn. 79).

    Die Einstellung der Bauarbeiten ist der Extremfall der unzureichenden Ausstattung einer Baustelle mit Arbeitskräften im Sinn des § 5 Abs. 3 VOB/B (§ 5 Abs. 3 VOB/B (Senat, Urteil vom 28. April 2020 - 10 U 294/19 -, juris Rn. 79)).

    Im Falle der unzureichenden Ausstattung der Baustelle mit Arbeitskräften iSd. § 5 Abs. 3 VOB/B ist eine Auftragsentziehung grundsätzlich nur unter den Voraussetzungen der §§ 5 Abs. 4, 8 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B möglich (vgl. nur Senat, Urteil vom 28. April 2020 - 10 U 294/19 -, juris LS2).

  • BGH, 19.04.2012 - IX ZB 303/11

    Anwaltliches Empfangsbekenntnis: Wegfall der Beweiswirkung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.08.2021 - 10 U 423/20
    Denn Zustellungsdatum ist der Tag, an dem der Anwalt als Zustellungsadressat vom Zugang des übermittelten Schriftstücks Kenntnis erlangt und es empfangsbereit entgegengenommen hat (BGH NJW 2012, 2117 Rn. 6; Schultzky in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 174 ZPO Rn. 15).

    Der Gegenbeweis ist nicht schon geführt, wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht, die Richtigkeit der Angaben also nur erschüttert ist (BGH NJW 2012, 2117 Rn. 5).

  • OLG Hamm, 19.11.2014 - 12 U 58/14

    Mangelfolgeschaden; Sachverständigenkosten; Ersatzvornahme; Architektenhonorar

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.08.2021 - 10 U 423/20
    Tätigkeiten des Architekten im Zusammenhang mit der Ersatzvornahme gehören zu den Grundleistungen der Leistungsphase 8. Es handelt sich in der Regel nicht um eine besondere und deshalb gesondert zur vergütende Leistung des Architekten (OLG Hamm, Urteil vom 19. November 2014 - I-12 U 58/14 -, juris).
  • BGH, 28.10.1999 - IX ZR 341/98

    Zurückverweisung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.08.2021 - 10 U 423/20
    Der Schriftsatz zwingt auch nicht gem. § 156 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zur Wiedereröffnung der Verhandlung, da sich aus ihm nicht ergibt, dass das darin enthaltene Vorbringen aufgrund eines nicht prozessordnungsmäßigen Verhaltens des Gerichts, insbesondere einer Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht (§ 139 ZPO) oder des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht rechtzeitig in den Rechtsstreit eingeführt worden ist (vgl. BGH NJW 2000, 142).
  • OLG Stuttgart, 09.02.2016 - 10 U 143/15

    VOB-Vertrag: Fristlose Auftraggeberkündigung aus wichtigem Grund; Entbehrlichkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.08.2021 - 10 U 423/20
    Entbehrlich ist sie nach allgemeinen Grundsätzen nur, wenn sie eine reine Förmelei wäre (Senat, Beschluss vom 09. Februar 2016 - 10 U 143/15 -, juris Rn. 18; Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Auflage 2020, Teil 5 Rn. 295).
  • BGH, 12.02.2003 - X ZR 62/01

    Kündigung eines Werkvertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.08.2021 - 10 U 423/20
    Dies kommt in Betracht im Falle einer ernsthaften und endgültigen Verweigerung der Fortsetzung der Arbeiten oder wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für den Besteller unzumutbar ist (Senat aaO. Rn. 17; BGH, Urteil vom 23. Mai 1996 - VII ZR 140/95 -, juris Rn. 24; Urteil vom 12. Februar 2003 - X ZR 62/01 -, juris LS 3).
  • BGH, 19.01.2017 - VII ZR 235/15

    Bauvertrag: Geltendmachung von Mängelrechten vor Abnahme der Werkleistung nach

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.08.2021 - 10 U 423/20
    Denn dann geht es dem Besteller nicht mehr um den Anspruch auf die Leistung und damit um die Erfüllung des Vertrags (BGH, Urteil vom 19. Januar 2017 - VII ZR 235/15 -, BGHZ 213, 319-338 -, juris Rn. 45).
  • BGH, 22.09.2005 - VII ZR 117/03

    Zulässigkeit der Aufrechung mit Mängelbeseitigungsaufwendungen in der Insolvenz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.08.2021 - 10 U 423/20
    Wenn der Auftragnehmer nicht mehr Erfüllung, sondern nur noch Schadensersatz verlangt, ist der Werklohn auch ohne Abnahme fällig und es findet eine Abrechnung der beiderseitigen Ansprüche statt (BGH NJW 2005, 3574, juris Rn. 14).
  • BGH, 23.06.2015 - II ZR 166/14

    Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsbegründungsschrift

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.08.2021 - 10 U 423/20
    Bei mehreren Streitgegenständen oder einem teilbaren Streitgegenstand muss sie sich grundsätzlich auf alle Teile des Urteils erstrecken, hinsichtlich deren eine Abänderung beantragt ist; andernfalls ist das Rechtsmittel für den nicht begründeten Teil unzulässig (BGH NJW 2015, 3040 Rn. 11; Musielak/Voit/Ball, 18. Aufl. 2021, ZPO § 520 Rn. 38).
  • LG Heilbronn, 21.03.2024 - 3 O 155/21

    Arbeitseinstellung zwecks Nachtragsdurchsetzung ist keine gute Idee!

    Die Einstellung der Arbeiten ist der Extremfall der unzureichenden Ausstattung einer Baustelle mit Arbeitskräften im Sinn des § 5 Abs. 3 VOB/B (Anschluss an OLG Stuttgart, Urteil vom 28. April 2020 - 10 U 294/19, Rn. 79, juris; Urteil vom 17. August 2021 - 10 U 423/20 Rn. 90, juris).

    Die Einstellung der Arbeiten ist der Extremfall der unzureichenden Ausstattung einer Baustelle mit Arbeitskräften im Sinn des § 5 Abs. 3 VOB/B (OLG Stuttgart, Urteil vom 28. April 2020 - 10 U 294/19, Rn. 79, juris; Urteil vom 17. August 2021 - 10 U 423/20 Rn. 90, juris).

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